FIDLEG – Informationen

Die Swiss Finance Asset Management AG (nachfolgend «Gesellschaft» genannt) untersteht dem Schweizerischen Finanzinstitutsgesetz (nachfolgend «FINIG» genannt) und dem Schweizerischen Finanzdienstleistungsgesetz (nachfolgend «FIDLEG» genannt).

Die Gesellschaft muss im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit verschiedene Pflichten nach FIDLEG einhalten. Nachfolgend wird in Kürze über die Gesellschaft und ihre Geschäftstätigkeit sowie über die nach FIDLEG einzuhaltenden Pflichten informiert. Diese Informationen ersetzen die gesetzlich vorgeschriebene Kundeninformation nicht. Alle Kunden werden von der Gesellschaft vor Vertragsabschluss ausführlich über die jeweilige Finanzdienstleistung und die damit verbundenen Risiken informiert.

Diese Informationen auf der Website www.sfam-ag.ch können von der Gesellschaft von Zeit zu Zeit angepasst werden. 

Gesellschaft

1.  Name und Kontaktangaben

Swiss Finance Asset Management AG
Hardturmstrasse 101
CH–8005 Zürich
Telefon: +41 (0)41 244 41 41
Telefax: +41 (0)41 244 41 42
info@sfam-ag.ch
Internetseite: www.sfam-ag.ch
Unternehmensidentifikations-Nr.: CHE-167.560.936

2.  Aufsichtsstatus

Die Gesellschaft verfügt über eine Bewilligung als Vermögensverwalter nach FINIG. Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA ist die zuständige Aufsichtsbehörde. Die Aufsicht wird von der Aufsichtsorganisation AOOS – Schweizerische Aktiengesellschaft für Aufsicht in Zürich durchgeführt.

3.  Ombudsstelle

Die zuständige Ombudsstelle ist der Verein Ombudsstelle Finanzdienstleister (OFD) in Zürich. Für die Kunden besteht die Möglichkeit zur Einleitung eines Vermittlungsverfahrens vor der Ombudsstelle.

4.  Berufsgeheimnis

Die Gesellschaft untersteht dem Berufsgeheimnis gemäss FINIG.


Geschäftstätigkeit

Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Zürich. Sie bietet Anlageberatung und Vermögensverwaltung im Bereich von Optionsgeschäften für Kunden mit Wohnsitz in der Schweiz an.

Des Weiteren vermittelt die Gesellschaft Finanzprodukte für eine schweizerische und internationale Klientel.


Kundensegmentierung

Kunden werden nach Gesetz grundsätzlich in die Kategorien «Privatkunden», «Professionelle Kunden» und «Institutionelle Kunden» unterteilt.

Die Gesellschaft verzichtet auf eine solche Unterteilung und behandelt all ihre Kunden als «Privatkunden», denen das höchste Schutzniveau zukommt.

Die Kunden haben Anspruch auf eine getreue und sorgfältige Erbringung der von der Gesellschaft angebotenen Finanzdienstleistungen.


Kundeninformation

Die Gesellschaft informiert die Kunden über ihre Finanzdienstleistungen vor Abschluss des Vertrags oder Erbringung der Dienstleistung. Dabei wird auch über die Kosten und Gebühren der erbrachten Dienstleistungen informiert. Die Information erfolgt in standardisierter Form auf Papier oder elektronisch.


Angemessenheits- und Eignungsprüfung

Die Gesellschaft führt bei ihren Anlageberatungs- und Vermögensverwaltungskunden vorgängig eine Angemessenheits- bzw. Eignungsprüfung durch. Dabei werden insbesondere die Kenntnisse und Erfahrungen sowie die finanziellen Verhältnisse und Anlageziele der Kunden abgeklärt.


Kundendokumentation

Die Gesellschaft erstellt über ihre Kunden ein Kundendossier. Die Dokumentation umfasst die vereinbarten und erbrachten Finanzdienstleistungen und die erhobenen Kundeninformationen. Bei der Anlageberatung werden zusätzlich die Bedürfnisse der Kunden und die Gründe für jede Anlageempfehlung dokumentiert. Die Gesellschaft stellt ihren Kunden auf Anfrage eine Kopie der Dokumentation zu oder macht sie ihnen in anderer geeigneter Weise zugänglich.


Nachrichtenlose Vermögen

Es kann vorkommen, dass der Kontakt der Gesellschaft zu einem Kunden abbricht und in der Folge Vermögenswerte nachrichtenlos werden. Um nachrichtenlose Vermögenswerte möglichst zu vermeiden, werden Kunden gebeten, Namens- und Adressänderungen der Gesellschaft möglichst umgehend zu melden.

Die Gesellschaft wird angemessene Nachforschungen anstellen, sollte es trotzdem einmal zum Abbruch des Kontakts zu einem Kunden kommen.


Best Execution

Die Gesellschaft ist für eine bestmögliche Ausführung von Kundenaufträgen besorgt. Sie beachtet dabei insbesondere den Grundsatz von Treu und Glauben.


Organisatorische Massnahmen

Die Gesellschaft stellt mit Hilfe mehrerer interner Weisungen und einer angemessenen Betriebsorganisation die Erfüllung der Pflichten nach FIDLEG sicher.

Die Gesellschaft ist nur für die eigene Tätigkeit verantwortlich, hingegen nicht für die Tätigkeit Dritter, mit denen sie zusammenarbeitet und mit denen die Kunden selbst auch einen Vertrag abgeschlossen haben. Ein solcher Dritter ist insbesondere der US Broker Cunningham Comodities, LLC, mit dem die Gesellschaft im Bereich des Optionshandels zusammenarbeitet. 


Interessenkonflikte

Die Gesellschaft hat angemessene organisatorische Vorkehrungen getroffen, um Interessenkonflikte zu vermeiden und die Benachteiligung der Kunden durch Interessenkonflikte auszuschliessen. Wenn eine Benachteiligung der Kunden durch einen Interessenkonflikt nicht ausgeschlossen werden kann, wird dies von der Gesellschaft offengelegt, damit die Kunden beurteilen können, ob sie an der Dienstleistung festhalten wollen. 

Es bestehen keine wirtschaftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu Dritten, die zu einem Interessenkonflikt im Zusammenhang mit der erbrachten Finanzdienstleistung führen könnten.

Das betrachtete Marktangebot im Rahmen der Anlageberatung und Vermögensverwaltung umfasst ausschliesslich Finanzinstrumente von Dritten.

Die Gesellschaft informiert die Kunden über allfällige Entschädigungen durch Dritte vollumfänglich.